Anfahrt
... aus Richtung Dermbach kommend:
- auf die L1026 Richtung Geisa
- der Hauptstraße folgen (Oberalba und Bremen durchfahren)
- nach der Ortseinfahrt in Geisa rechts abbiegen auf die B278 und Geisa verlassen
- nach ca. 2km direkt nach der Ulsterbrücke rechts abbiegen in Richtung Borsch
... aus Richtung Bad Salzungen kommend:
B84 in Richtung Vacha/Geisa (Vacha, Sünna, Buttlar durchfahren)
direkt nach Buttlar links abbiegen auf die B278 Richtung
nach
... aus Richtung Tann kommend:
- die B278 Richtung Geisa
- nach der Ortseinfahrt in Geisa die Ampelkreuzung überfahren und Geisa verlassen
- nach ca. 2km direkt nach der Ulsterbrücke rechts abbiegen in Richtung Borsch
... aus Richung Fulda kommend:
- die B27 in Richtung Bad Hersfeld
- Abfahrt Hünfeld/Rasdorf (rechts abbiegen), im Kreisverkehr geradeaus, an der vierten Ampel rechts abbiegen auf die B84 Richtung Rasdorf/Geisa
- in Rasdorf rechts abbiegen auf die L3170 Richtung Geisa
- in Geisa der Hauptstraße bis zur Ampelkreuzung folgen. Links abbiegen auf die B278 und Geisa in Richung Borsch/Buttlar/Vacha verlassen.
- Richtung Schleid in die Schleider Straße halblinks abbiegen
- nach ca. 2km direkt nach der Ulsterbrücke rechts abbiegen in Richtung Borsch
Stadionordnung
- Alle Nutzer und Besucher verpflichten sich, mit dem Erwerb der Eintrittskarte den Anweisungen des Ordnerdienstes und der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Der Zutritt zum Stadion ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Diese ist auf Verlangen den Ordnungskräften vorzuzeigen.
- Das Betreten des Sportparks an der Ulster erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und/oder Sachschäden haftet weder die SG Borsch/Geismar noch die Stadt Geisa.
- Der Aufenthalt im Bereich der Fluchtwege, das Übersteigen und Sitzen auf den Umzäunungen bzw. Barrieren ist verboten. Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
- Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Flaschen aller Art, Dosen, Steinen, Stich- Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten.
- Der Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sind berechtigt, bei Eintritt in die Sportstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.
- Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt bzw. sind aus dem Stadion zu verweisen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
- Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein regionales Stadionverbot im Bereich des TFV ausgesprochen wurde oder für die ein bundesweites Stadionverbot für die Ligen des DFB besteht. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen Abstellflächen zu nutzen.
- Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt.
- Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu unterlassen.
- Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
- Verstöße gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
- Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig und erfolgt auf eigene Gefahr.