Sportpark an der Ulster

 

Stadionordnung

  1. Alle Nutzer und Besucher verpflichten sich, mit dem Erwerb der Eintrittskarte den Anweisungen des Ordnerdienstes und der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Der Zutritt zum Stadion ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Diese ist auf Verlangen den Ordnungskräften vorzuzeigen.
  2. Das Betreten des Sportparks an der Ulster erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen und/oder Sachschäden haftet weder die SG Borsch/Geismar noch die Stadt Geisa.
  3. Der Aufenthalt im Bereich der Fluchtwege, das Übersteigen und Sitzen auf den Umzäunungen bzw. Barrieren ist verboten. Die Sportanlagen sind nur über die ausgewiesenen Zugänge zu betreten und zu verlassen.
  4. Das Einbringen von Feuerwerkskörpern, bengalischen Feuern, Brandsätzen, Stöcken, Flaschen aller Art, Dosen, Steinen, Stich- Schneid- und Hiebgegenständen sowie Waffen aller Art ist verboten.
  5. Der Ordnerdienst und die Sicherheitskräfte sind berechtigt, bei Eintritt in die Sportstätte durch Nachschau in die mitgeführten Behältnisse oder Kleidungsstücke solche Gegenstände abzunehmen.
  6. Unter Alkoholeinfluss stehenden Personen wird der Zutritt verwehrt bzw. sind aus dem Stadion zu verweisen und haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  7. Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, sind zurückzuweisen und am Betreten des Stadions zu hindern. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein regionales Stadionverbot im Bereich des TFV ausgesprochen wurde oder für die ein bundesweites Stadionverbot für die Ligen des DFB besteht. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
  8. Es ist nicht gestattet, Fahrräder in die Gebäude und Räume oder direkt auf die Sportflächen mitzunehmen. Es sind die dafür vorgesehenen Fahrradständer oder ausgewiesenen Abstellflächen zu nutzen.
  9. Hunde müssen auf dem Gelände der Sportanlage an die Leine genommen werden. Ein Mitnehmen in die Gebäude oder auf die Sportflächen ist untersagt.
  10. Grobe Unsportlichkeiten, wie diskriminierende Äußerungen und Beleidigungen, sind zu unterlassen.
  11. Das Anbringen von Fahnen oder Transparenten ist nur an den dafür vorgesehenen Stellen gestattet. Werbeflächen sind nicht zu verdecken.
  12. Verstöße gegen diese Stadionordnung können mit Stadionverbot oder nach den gültigen Rechtsvorschriften geahndet werden. Für fahrlässige oder vorsätzliche Störungen haftet der Verursacher.
  13. Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen zulässig und erfolgt auf eigene Gefahr.

Geschichte

Sportplatz: Hühnerfarm

Als erster Sportplatz wurde die Wiese hinter dem Wäldchen auf der späteren Hühnerfarm genutzt. Die Mannschaften zogen sich in der Gaststätte Wiegand um und liefen gemeinsam mit Marschgesang hinauf zum Sportplatz. Gespielt wurde mit geschnürten Bällen, die auch noch in den ersten Jahren nach dem Krieg benutzt wurden.

Sportplatz: Turmrain

1931 wurde der Sportplatz auf den Turmrain verlegt, da der alte Eigentümer Karl Abel eine intensive Hühnerzucht auf dem alten Sportplatzgelände betreiben wollte. Der neue Verpächter Josef Reuter erhielt 18,00 Mark Pachtgebühr jährlich von der Gemeinde. Während die Fußballspiele auf dem Turmrain ausgetragen wurden, fanden die Leichtathletikwettbewerbe, damals sehr beliebt, meist auf den Ulsterwiesen statt. Neben 50m-, 100m- und 3000m-Laufen standen auch Hochsprung, Weitsprung und Kugelstoßen auf dem Wettbewerbsprogramm. Diese Tradition der Leichtathletikwettbewerbe wurde bis in die 50er Jahre hinein fortgesetzt. Diese Sportfeste wurden in der Zeit durchgeführt, wenn das Heu von den Wiesen abgeerntet war.

Sportplatz: Ortsmitte

1954 pachtete die Gemeinde die Wiese von Josef Reuter in der Ortsmitte und verlegte den Sportplatz noch im gleichen Jahr dorthin. Bedingt durch die Verlegung des Sportplatzes in die Ortsmitte und die guten Leistungen der Mannschaft kam es in den 50er Jahren zu einem wahren Fußballboom. Der Sportplatz wurde sonntags zum Treffpunkt für jung und alt. Für viele Familien war das Fußballspiel der Höhepunkt der Woche und auch in der Woche trafen sich abends nach getaner Arbeit viele junge Burschen auf dem Sportplatz.

Sportplatz: Ulsterwiese

Bereits 1962 stellte die Vereinsführung an die Gemeinde einen Antrag auf die Bereitstellung eines neuen Sportgeländes. 1967 erwarb die Gemeinde dann ein Grundstück der Familie Seng auf den Ulsterwiesen. In unzähligen freiwilligen Arbeitsstunden wurden der Sportplatz und die Freitanzfläche im Sommer 1967 fertiggestellt und in der Woche der "Jugend und Sportler" im Juli ihrer Bestimmung übergeben. 1972/73 erfolgte dann der Bau des Grundgebäudes des Sportlerheims.
 
 
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